Der Landschaftspark junge Donau und seine Machenschaften

Der Landschaftspark junge Donau mit dem Menüpunkt:

Rundweg und Flößerstation Talhof BEU02

 

Hier wird versucht für den Betrieb e-bike-Center Donautal, auf Kosten anderer, einen Radweg zu installieren.

Hier stellt sich die Frage, wie kann eine Bauaufsichtsbehörde einen Betrieb genehmigen, der e-bike´s verkauft und Fahrräder im Verleih anbietet, der keinen Anschluß an den Radweg hat?

Hat das Methode?

Zuerst wurde ein Beherbergungsbetrieb eröffnet, hinzu kam später ein e-bike-Geschäft und ein Vetrieb um Wanderausrüstungen auszuleihen.

Das ist so, als wenn man Flugzeuge baut und keine Möglichkeit besitzt, zwecks fehlender Rollbahn, die Flugzeuge starten zu lassen.!!!!

 

Nun wurde versucht durch den Landschaftspark junge Donau eine Möglichkeit zu schaffen. Eine Brücke kam nicht in Betracht, da dies die Gemeinde rund 50.000.-€ gekostet hätte und nur ein Betrieb einen Nutzen hätte. Hier ist auch anzumerken, dass es sich nicht um einen durchgehenden Radweg handelt, sondern nur bis zum Talhof. Also nur zum Nutzen des Betreibers des Talhofes.

 

Im Jahre 2014 hat der Bürgermeister Osmakowski-Miller versucht, einen Radweg und Wanderweg zu installieren. Hierzu wurden alle Besitzer und Eigentümer der unteren Talhofwiesen befragt. Er bekam jedoch nicht von allen eine Genehmigung. Hier ist zu erwähnen, dass es sich hier um eine Gesamtwiesenfläche handelt, die naturschutzrechtliche Belange aufweisen.

 

Er ging sogar soweit, dass man sogar fast genötigt wurde, hier zu unterschreiben.

 

Im Jahre 2015 hat die Gemeinde Beuron, unter Federführung des Bürgermeisters, dann einen Wanderweg auszeichnen lassen, die ohne Genehmigung stattfand. Auch lies er Wanderkarten drucken, die einen Verbindungsweg, in den unteren Talhofwiesen,  ausweisen.

 

Die Talhofwiesen im hinteren Bereich wurden angepflanzt, da der Besitzer es nicht duldet, dass hier Fahrradfahrer u. Wanderer  Müll, Dreck-u Hundekot etc. verlieren.

 

Dies schreckte den Talhofbesitzer jedoch nicht ab, gegen naturschutzrechtlichen Vorschriften zu verstoßen. Er füllte unerlaubterweise, den dort verlaufenden Bach am Ufer auf, sodaß hier die e-biker etc. einen Durchgang hatten, anzumerken ohne Genehmigung. Zudem hat er diese Grundstücke vermessen lassen-- ohne dass er überhaupt eine Genehmigung und Berechtigung hierzu hatte!!!!!!

 

Nun kam die Wasserversorgung links der Donau ins Spiel. Hier wird nun ein Wasserwek gebaut. Hierzu bedarf es einen Weg. Hier sind haarstrübende Vorgänge geplant. Demnächst hier mehr.

 

Ein Wasserwerk und die Natur spielt keine Rolle mehr-oder Vetternwirtschaft bis in die Genehmigungsbehörde?